Denkmalschutz
Als untere Denkmalschutzbehörde ist jede Kommune für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig.
Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit der LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen. Denkmalwürdige Gebäude werden in die Denkmalliste der jeweiligen Kommune aufgenommen.
Denkmalliste
- PDF-Datei: 140 kB
Unterstützung als Denkmalbehörde
Die Gemeinde Hüllhorst kann als "untere Denkmalbehörde" bei folgenden Punkten helfend zur Seite stehen:
- formlose Beantragung von Unterschutzstellung
- fachliche Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern
- schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen
- schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen
- schriftlichen Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke
Antragsformulare:
2020
- PDF-Datei: PDF
- XLSX-Datei: XLSX
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