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Kommunales Förderprogramm der Gemeinde Hüllhorst - Förderung: Bau von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) 

Die Gemeinde Hüllhorst fördert den Bau von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen). Ziel der Förderung ist es, durch die Verwendung von Regenwasser für die Gartenbewässerung, zur Toilettenspülung oder für die Waschmaschine, den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren.

1. Fördervoraussetzungen

1.1 Aus gemeindlichen Haushaltsmitteln können Zuschüsse zu dem Bau einer Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) gewährt werden.

1.2 Eine Förderung erfolgt nach Beantragung und Fertigstellung der Regenwassernutzungsanlage.

1.3 Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Gemeinde Hüllhorst, auf die seitens der Antragsteller kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der im Haushaltsplan der Gemeinde Hüllhorst bereitgestellten Mittel. Das kommunale Förderprogramm kann durch Beschluss der Gemeinde Hüllhorst wieder aufgehoben werden.

1.4 Antragsberechtigt sind alle privaten Hauseigentümer und Erbbauberechtigte im Grundstücksaltbestand, als auch in Neubaugebieten innerhalb der Gemeinde Hüllhorst.

1.5 Die Richtlinien zum Bau von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen), die Anforderungen nach DIN 1988 sind bei der Ausführung zu beachten. 

2. Förderkriterien

2.1 Förderfähig sind:

a)    je Hausgrundstück eine angeschlossene Regenwassernutzungsanlage (Zisterne),

b)    es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss je Hausgrundstück,

c)    die Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) muss ein Mindestfassungsvermögen von 1,6 m³ haben und

d)    nur über Niederschlagswasser gespeist werden.

2.2 Nicht förderfähig sind:

Nicht förderfähig sind:

a)       Ein Zusammenschluss von mehreren Behältern um in der Summe auf das Mindestfassungsvermögen von 1,6 m³ zu kommen,

b)       oberirdische Regenwasserrückhaltungen.

3. Bemessung der Zuschüsse

3.1 Der Förderbetrag beträgt einmalig (Verwendung von Regenwasser für die Gartenbewässerung)

a)       bei einem Speichervolumen von 1,6 – 2,99 m³ = 300,00 €

b)       bei einem Speichervolumen von 3,0 – 3,99 m³ = 450,00 €

c)        bei einem Speichervolumen von 4,0 – 4,99 m³ = 600,00 €

d)       bei einem Speichervolumen ab 5,0 m³ = 750,00 €.

3.2 Der Förderbetrag beträgt einmalig (Verwendung für die Toilettenspülung und für die Waschmaschine)

   a)    bei einem Speichervolumen von 1,6 – 2,99 m³ = 600,00 €

   b)    bei einem Speichervolumen von 3,0 – 3,99 m³ = 900,00 €

   c)    bei einem Speichervolumen von 4,0 – 4,99 m³ = 1200,00 €

   d)    bei einem Speichervolumen ab 5,0 m³ = 1500,00 €.

3.3 Die Förderhöchstgrenze je Hausgrundstück und Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) sowie Verwendung liegt bei 1500,00 €.

4. Antragstellung

Anträge sind schriftlich, unter Angabe

a)       des betreffenden Hausgrundstückes,

b)       des Fassungsvolumens der Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) und

c)        Bankverbindung des Eigentümers (gem. Nr. 1.4)

 

formlos bei der Gemeinde Hüllhorst, Löhnerstraße 1, 32609 Hüllhorst zu stellen.

5. Bewilligung

Die Anträge werden im Rahmen der laufenden Verwaltung bewilligt. Wenn die beantragten Zuschüsse die bereitgestellten Mittel übersteigen, erfolgt die Bewilligung nach der Reihenfolge der Antragseingänge.

Der Gemeindeentwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Hüllhorst wird über die jährlich bewilligten Anträge informiert.

6. Auszahlung und Abnahme

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Vorlage einer Fachunternehmerbescheinigung über die ordnungsgemäße Installation sowie Vorlage einer Rechnungskopie (Einbau Regenwassernutzungsanlage). Eine Auszahlung der Fördermittel kann dann nach positiver Antragsprüfung auf das im Antrag angegebene Konto erfolgen.

7. Inkrafttreten

Die Fördermaßnahme tritt am 01.07.2021 in Kraft.