Das Schiedsamt – Schlichten statt Richten
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedsfrau und der Schiedsmann werden vom Rat der Gemeinde Hüllhorst für 5 Jahre gewählt und nach der Wahl vom zuständigen Amtsgericht bestätigt. Die Schiedsfrau und der Schiedsmann können auf Wunsch wiedergewählt werden. In der Gemeinde Hüllhorst sind die Schiedsmannbezirke Hüllhorst 1 (Ortsteile Ahlsen-Reineberg, Büttendorf, Hüllhorst, Oberbauerschaft) und Hüllhorst 2 (Ortsteile Bröderhausen, Holsen, Schnahorst, Tengern) gebildet worden.
Schiedsfrau für den Bezirk Hüllhorst 1
Schiedsfrau für den Bezirk Hüllhorst 2
Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in den Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind:
•Kleine Meinungsverschiedenheiten
•Ärger mit Vermietern
•Hausfriedensbruch
•Nachbarschaftsstreitigkeiten
•Beleidigung
•Sachbeschädigung
Die Palette der Möglichkeiten der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist umfangreich und sehr bürgerfreundlich. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollten sich daher überlegen, ob die Streitschlichtung und damit der Weg zum Schiedsamt in den zulässigen Fällen nicht der bessere Weg ist. Denn kommt es zum Vergleich, spart man zumindest viel Nerven, Zeit und Geld. Auch wenn die Streitschlichtung erfolglos bleiben sollte, ist weiterhin der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.