Abwasserentsorgung
Anfang der siebziger Jahre wurde im Ortsteil Tengern eine vollbiologische Kläranlage errichtet. Diese wurde zwischenzeitlich auf den neuesten Stand der Abwassertechnik umgeplant. Die Erweiterung, für nunmehr 15.000 Einwohnergleichswerte, konnte im Oktober 1995 in Betrieb genommen werden. Derzeit sind rd. 13.000 Einwohner (Anschlussgrad = 96 %) an die Kläranlage Tengern angeschlossen.
Die Aufgabe des Abwasserbetriebes ist es, das Abwasser der Einwohner zur Kläranlage zu transportieren und dort zu reinigen sowie für eine ordnungsgemäße Ableitung des Regenwassers zu sorgen. Um dieses zu gewährleisten müssen Kanalisationsanlagen, Pumpwerke, die zentrale Abwasserreinigungsanlage sowie die Anlagen zur Regenwasserableitung und -behandlung betrieben, gewartet und unterhalten werden. Diese Aufgaben erfolgen unter Beachtung wirtschaftlicher und umweltbezogener Ziele und unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.
Preise
Arbeitsgebühr | Grundgebühr | |
Schmutzwassergebühr (m³) | 2,56 € | 9,00 € monatlich |
Niederschlagswassergebühr (jährlich) | 0,52 € (pro m²) | |
Anschlussbeitrag Schmutzwasser (m²) | 5,39 € | |
Anschlussbeitrag Regenwasser (m²) | 2,31 € | |
Kleinkläranlage (m³) | 72,26 € | 113,50 € je Abfuhr |
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Wichtige Dokumente und Anträge:
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Hinweise
Gereinigtes Abwasser ist im wahrsten Sinne des Wortes "kostbares Nass". Der Reinigungsprozess in den Klärwerken ist kostenintensiv und aufwendig. Abfallstoffe gehören deshalb nicht ins Abwasser. Einige Abfallstoffe verschmutzen das Wasser so stark, dass sie den Reinigungsaufwand im Klärwerk enorm erhöhen. Wer die nachfolgenden Tipps für den richtigen Umgang mit Wasser beachtet, trägt entscheidend zum Gewässerschutz bei und erleichtert den Klärwerken ihre Arbeit.
Besonders problematisch sind Fette und Öle, die zum großen Teil über Nahrungsmittelreste in das Wasser gelangen. Entsorgen Sie Speisereste und Küchenabfälle unbedingt auf dem Kompost oder als Bioabfall. Auf keinen Fall gehören sie in die Toilette. Fette und Öle gelangen auf diesem Weg direkt in die Kanalisation, wo sie z.B. Ratten anziehen. Zusätzlich lassen sich diese Stoffe im Klärwerk nur mit erheblichem Aufwand aus dem Abwasser entfernen. Gießen Sie gebrauchtes Speiseöl (z.B. aus Friteusen) nicht in den Ausguss, sondern entsorgen Sie es ebenfalls im Bioabfall. Verkaufsstellen von Motoröl, wie z.B.Tankstellen, sind grundsätzlich verpflichtet, auch das Altöl zurückzunehmen . Ölrückstände im Wasser können außerdem vermieden werden, indem für die Autowäsche dafür vorgesehene Waschplätze genutzt werden.
Neben den Fetten und Ölen sind Reinigungsmittel ein weiteres Problem für die Kläranlagen. Verwenden Sie Waschmittel, Spül- und Putzmittel so sparsam wie möglich. Meistens reicht eine niedrigere Dosierung als vom Hersteller angegeben aus. Stimmen Sie die Waschmittelmenge unbedingt auf den Härtebereich des Wassers und den Verschmutzungsgrad der Wäsche ab. Hinweise zu den Härtegraden des Hüllhorster Wassers finden Sie auf der Seite Wasserversorgung unter dem Punkt Qualität. Benutzen Sie nur umweltverträgliche Reinigungsmittel. Damit wird das Abwasser weniger stark belastet.
Wasserverschmutzungen reduzieren Sie auch, indem Sie auf Produkte verzichten, für deren Herstellung viel Wasser verbraucht wird. Besonders einfach ist die Umstellung auf Recyclingpapier in Büro, Küche und Toilette.
Dichtheitsprüfung
Die Informationen zur aktuellen Rechtslage sowie technische Informationen zu Prüfungen, Schadensfällen und Entscheidungshilfen zu Sanierungsverfahren fnden Sie hier:
Funktionsprüfung privater Schmutzwasserleitungen
In der Gemeinde Hüllhorst sind keine Gebäude in Wasserschutzgebieten vorhanden.
Kommunales Förderprogramm der Gemeinde Hüllhorst - Förderung: Bau von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen)
Die Gemeinde Hüllhorst fördert den Bau von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen). Ziel der Förderung ist es, durch die Verwendung von Regenwasser für die Gartenbewässerung, zur Toilettenspülung oder für die Waschmaschine, den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren.
1. Fördervoraussetzungen
1.1 Aus gemeindlichen Haushaltsmitteln können Zuschüsse zu dem Bau einer Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) gewährt werden.
1.2 Eine Förderung erfolgt nach Beantragung und Fertigstellung der Regenwassernutzungsanlage.
1.3 Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Gemeinde Hüllhorst, auf die seitens der Antragsteller kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der im Haushaltsplan der Gemeinde Hüllhorst bereitgestellten Mittel. Das kommunale Förderprogramm kann durch Beschluss der Gemeinde Hüllhorst wieder aufgehoben werden.
1.4 Antragsberechtigt sind alle privaten Hauseigentümer und Erbbauberechtigte im Grundstücksaltbestand, als auch in Neubaugebieten innerhalb der Gemeinde Hüllhorst.
1.5 Die Richtlinien zum Bau von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen), die Anforderungen nach DIN 1988 sind bei der Ausführung zu beachten.
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2. Förderkriterien
2.1 Förderfähig sind:
a) je Hausgrundstück eine angeschlossene Regenwassernutzungsanlage (Zisterne),
b) es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss je Hausgrundstück,
c) die Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) muss ein Mindestfassungsvermögen von 1,6 m³ haben und
d) nur über Niederschlagswasser gespeist werden.
2.2 Nicht förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
a) Ein Zusammenschluss von mehreren Behältern um in der Summe auf das Mindestfassungsvermögen von 1,6 m³ zu kommen,
b) oberirdische Regenwasserrückhaltungen.
3. Bemessung der Zuschüsse
3.1 Der Förderbetrag beträgt einmalig (Verwendung von Regenwasser für die Gartenbewässerung)
a) bei einem Speichervolumen von 1,6 – 2,99 m³ = 300,00 €
b) bei einem Speichervolumen von 3,0 – 3,99 m³ = 450,00 €
c) bei einem Speichervolumen von 4,0 – 4,99 m³ = 600,00 €
d) bei einem Speichervolumen ab 5,0 m³ = 750,00 €.
3.2 Der Förderbetrag beträgt einmalig (Verwendung für die Toilettenspülung und für die Waschmaschine)
a) bei einem Speichervolumen von 1,6 – 2,99 m³ = 600,00 €
b) bei einem Speichervolumen von 3,0 – 3,99 m³ = 900,00 €
c) bei einem Speichervolumen von 4,0 – 4,99 m³ = 1200,00 €
d) bei einem Speichervolumen ab 5,0 m³ = 1500,00 €.
3.3 Die Förderhöchstgrenze je Hausgrundstück und Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) sowie Verwendung liegt bei 1500,00 €.
4. Antragstellung
Anträge sind schriftlich, unter Angabe
a) des betreffenden Hausgrundstückes,
b) des Fassungsvolumens der Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) und
c) Bankverbindung des Eigentümers (gem. Nr. 1.4)
formlos bei der Gemeinde Hüllhorst, Löhnerstraße 1, 32609 Hüllhorst zu stellen.
5. Bewilligung
Die Anträge werden im Rahmen der laufenden Verwaltung bewilligt. Wenn die beantragten Zuschüsse die bereitgestellten Mittel übersteigen, erfolgt die Bewilligung nach der Reihenfolge der Antragseingänge.
Der Gemeindeentwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Hüllhorst wird über die jährlich bewilligten Anträge informiert.
6. Auszahlung und Abnahme
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Vorlage einer Fachunternehmerbescheinigung über die ordnungsgemäße Installation sowie Vorlage einer Rechnungskopie (Einbau Regenwassernutzungsanlage). Eine Auszahlung der Fördermittel kann dann nach positiver Antragsprüfung auf das im Antrag angegebene Konto erfolgen.
7. Inkrafttreten
Die Fördermaßnahme tritt am 01.07.2021 in Kraft.