Straßen & Wege
Der Bauhof der Gemeinde Hülhorst unterhält 201 Kilometer gemeindliche Straßen und Wege.
Die Aufgaben umfassen unter anderem
• die Unterhaltung und Instandsetzung der Straßen
• die Pflege des Straßenbegleitgrüns
• den Winterdienst und die Straßenreinigung
• die Unterhaltung und Instandsetzung der Brücken und Durchlässe
• die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung.
Hinweis:
Die Zuständigkeit für Baumaßnahmen an Kreisstraßen liegt beim Kreis Minden-Lübbecke. Der Kreis Minden-Lübbecke ist auch für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen zuständig. Die Zuständigkeit für Gehwege / Parkstreifen liegt jedoch immer bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde, auch wenn diese an Kreisstraßen liegen
Kontakt Straßen & Wege bei der Gemeinde
Kontakt Neu- und Umbau Kreisstraßen
Die Zuständigkeit für die Straßenbaumaßnahmen an Landesstraßen und Bundesstraßen liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.