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Steuern in Hüllhorst

Grundsteuer

Die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2023/24 belaufen sich auf 

254 v.H.     bei der Grundsteuer A

493 v.H.     bei der Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2023/24 beläuft sich auf 418 v.H.

Hundesteuer

Die für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet zu zahlende Hundesteuer beträgt:

  • für einen Hund jährlich 55,-- €
  • für zwei Hunde jährlich 70,-- € je Hund
  • für drei oder mehr Hunde jährlich 85,-- € je Hund
  • für gefährliche Hunde jährlich 600,-- € je Hund 
    • Steuerreduzierung durch Vorlage eines Übernahmevetrages vom Tierschutz möglich



Auf die Anmeldepflicht aller Hundehalter weise ich bei dieser Gelegenheit nochmals hin. 
Anmeldegebühr für Tiere ab 20kg und/ oder 40cm Widerristhöhe: 25€ 
Anmeldegebühr für "gefährliche"  Hunde: 100€


Nach § 2 des Landeshundegesetzes sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. Hunde sind zur Vermeidung von Gefahren an der Leine zu führen; u.a. in Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Straßen und Plätzen mit erheblichem Publikumsverkehr, umfriedeten Kinderspielplätzen, bei öffentlichen Veranstaltungen wie Umzügen und Volksfesten, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, außerdem in den Fußgängern und Radfahrern vorbehaltenen Bereichen oder der Erholung dienenden Grünanlagen und in Sportanlagen.
Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Hunde mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 100 € geahndet werden.