Haushalt
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2021/2022 |
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Die Gemeinde Hüllhorst erfüllt das im Jahr 2005 in Kraft getretene Gesetz über das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für die Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen nunmehr im siebten Jahr. Ab dem 01.01.2007 wurden für alle Organisationseinheiten der Gemeinde das Neue Kommunale Finanzanagemenet und die damit einhergehende neue Buchungstechnik eingeführt.
Der NKF-Haushalt wird dabei von drei Komponenten geprägt.
- Der Ergebnisplan (-rechnung) beinhaltet die Aufwendungen und Erträge und ist somit wichtigster Bestandteil des neuen kommunalen Haushalts.
- Der Finanzplan (-rechnung) beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen, insbesondere investiver Art.
- Die Bilanz als Nachweis für das Vermögen und dessen Finanzierung im Jahresabschluss. Eine Planbilanz existiert nicht.