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Haushalt

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2021/2022
  • Haushaltsplan 2021-2022

  • Nachtragshaushalt 2022


Die Gemeinde Hüllhorst erfüllt das im Jahr 2005 in Kraft getretene Gesetz über das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für die Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen nunmehr im siebten Jahr. Ab dem 01.01.2007 wurden für alle Organisationseinheiten der Gemeinde das Neue Kommunale Finanzanagemenet und die damit einhergehende neue Buchungstechnik eingeführt.

Der NKF-Haushalt wird dabei von drei Komponenten geprägt.

  1. Der Ergebnisplan (-rechnung) beinhaltet die Aufwendungen und Erträge und ist somit wichtigster Bestandteil des neuen kommunalen Haushalts.
  2. Der Finanzplan (-rechnung) beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen, insbesondere investiver Art.
  3. Die Bilanz als Nachweis für das Vermögen und dessen Finanzierung im Jahresabschluss. Eine Planbilanz existiert nicht.