Sperrung des Waldes
Sperrung des Waldes im Bereich der Gemeinde Hüllhorst bis 31. Januar 2018
In den Wäldern Ostwestfalen-Lippes herrscht nach dem Wintersturm „Friederike“ vereinzelt akute Lebensgefahr. Die Förster versuchen derzeit sich ein Bild vom Ausmaß des Schadens zu machen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr hat der Landesbetrieb Wald und Holz NRW die nachfolgende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr erlassen:
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr
Aus Gründen der Gefahrenabwehr erlässt der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe, Bleichstraße 8, 32423 Minden auf Grundlage von § 52 Landesforstgesetz NRW in Verbindung mit § 27 (1) Ordnungsbehördengesetz NRW folgende Ordnungsbehördliche Verordnung:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für alle Wälder im Gebiet der Kreise Minden-Lübbecke, Herford, Gütersloh, Lippe und der kreisfreien Stadt Bielefeld.
§ 2 Verbote
Aufgrund der erheblichen Gefahren für Leib und Leben in Folge des Sturmereignisses „Friederike“ am 18.01.2018 wird das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung hiermit untersagt.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
§ 4 Geltungsdauer
Das Verbot gilt bis zum 31.01.2018, 24:00 Uhr. Eine Verlängerung oder eine Ausweitung ist möglich.
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer nach § 70 (1) Nr. 8 LFoG vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote nach § 2 dieser Verordnung verstößt.
Minden, den 19.01.2018
gez. Raguse (Landesbetrieb Wald und Holz NRW)
Hüllhorst, 22.01.2018
Der Bürgermeister
gez. Rührup