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Datum: 22.03.2023

Hinweis zur Bekanntmachung der Gemeinde Hüllhorst über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 52 "Feuerwehrstandort Hüllhorst" gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung wird im vollen Wortlaut vom 23.03.2023 bis 30.03.2023 im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Hüllhorst am Rathaus, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, ausgehängt und auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst unter www.huellhorst.de/Politik-Rathaus/Amtliche-Bekanntmachungen/ eingestellt.

Hüllhorst, den 16.03.2023                                         Gemeinde Hüllhorst

  Der Bürgermeister

                                                                                               Kasche