Inhalt
Datum: 27.04.2022

Bekanntmachung
a) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 "Feuerwehrstandort Hüllhorst" und
b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

a)
Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 23.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 52 „Feuerwehrstandort Hüllhorst“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB (in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung)
wie folgt beschlossen:


„Es wird beschlossen, für dem im vorliegenden Plan dargestellten Bereich (Anlage 1 zur Vorlage)
einen Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) –in der derzeit geltenden
Fassung- aufzustellen.“


Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
für den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses für die die Löschgruppen
Holsen und Hüllhorst.


Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52 ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt
ersichtlich.


b)
Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 23.03.2022 die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung
(BGBL I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung) zum Bebauungsplan Nr.
52 „Feuerwehrstandort Hüllhorst“ wie folgt beschlossen:


„Es wird beschlossen, mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „Feuerwehrstandort
Hüllhorst“ einschließlich Planzeichnung, Begründung und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
(Anlage 1 bis 3 zur Vorlage) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“


Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 52 findet aufgrund der aktuellen Pandemielage durch Covid-19 in Form
einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs statt.


Der Vorentwurf der Bebauungsplanes Nr. 52 „Feuerwehrstandort Hüllhorst“ bestehend aus
der Planzeichnung, Begründung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag liegt in der Zeit
vom


29.04.2022 bis 27.05.2022


bei der Gemeinde Hüllhorst –Fachbereich Technik-, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während
der Dienststunden, und zwar


montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,


zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft
gegeben. Aufgrund der aktuellen Situation wird trotz Öffnung des Rathauses um Terminvereinbarung
gebeten (Tel.:05744/9315-212: E-Mail: thomas.will@huellhorst.de). Zusätzlich
können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst (www.huellhorst.
de/Bauen-Wirtschaft/Bauen-in-Hüllhorst/Bauleitplanung-Baugebiete/) unter dem Punkt
„Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“ heruntergeladen werden.


Während der Auslegungsfrist können zum Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt
bleiben können.


Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Hüllhorst vom 23.03.2022 zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 52 „Feuerwehrstandort Hüllhorst“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie
der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Hüllhorst, den 21.04.2022

Gemeinde Hüllhorst
Der Bürgermeister
Michael Kasche