Inhalt
Datum: 27.04.2022


Bekanntmachung
a) zur Einleitung des Verfahrens zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst
und
b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB


a)
Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 23.03.2022 die Einleitung des Verfahrens
zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB (in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung)
wie folgt beschlossen:

„Der Vorentwurf zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst „Fläche
für den Gemeinbedarf – Feuerwehr (Anlage 1 zur Vorlage) wird zustimmend zur Kenntnis
genommen und die Einleitung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.“

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
für den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses für die die Löschgruppen
Holsen und Hüllhorst. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist es, die Darstellung von
„Fläche für die Landwirtschaft und gewerbliche Baufläche“ in „Fläche für den Gemeinbedarf
– Feuerwehr“, „Fläche für Versorgungsanlagen – Abwasserbeseitigung“ und „Grünfläche“ zu
ändern.

Der Geltungsbereich der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem beigefügten
Kartenausschnitt ersichtlich.

b)
Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 23.03.2022 die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung
(BGBL I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung) zur 45. Änderung des
Flächennutzungsplanes wie folgt beschlossen:

„Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
1 BauGB durchzuführen.“

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 45. Änderung des
Flächennutzungsplanes findet aufgrund der aktuellen Pandemielage durch Covid-19 in Form
einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs statt.

Der Vorentwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus der Planzeichnung
und der Begründung liegt in der Zeit vom


29.04.2022 bis 27.05.2022


bei der Gemeinde Hüllhorst –Fachbereich Technik-, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während
der Dienststunden, und zwar


montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,


zu jedermanns Einsichtnahme aus.


Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft
gegeben. Aufgrund der aktuellen Situation wird trotz Öffnung des Rathauses um Terminvereinbarung
gebeten (Tel.:05744/9315-212: E-Mail: thomas.will@huellhorst.de). Zusätzlich
können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst (www.huellhorst.
de/Bauen-Wirtschaft/Bauen-in-Hüllhorst/Bauleitplanung-Baugebiete/) unter dem Punkt
„Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“ heruntergeladen werden.


Während der Auslegungsfrist können zum Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt
bleiben können.


Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Hüllhorst vom 23.03.2022 zur Einleitung
der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beschluss
zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 werden
hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Hüllhorst, den 21.04.2022

Gemeinde Hüllhorst
Der Bürgermeister
Michael Kasche