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Datum: 07.10.2021

Bekanntmachung zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst

-Öffentliche Auslegung-

Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 beschlossen, die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Erneuerbare Energien“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

„1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Erneuerbare Energien“ eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und deren Abwägung (Anlage 1 zur Vorlage) beschlossen.

„2. Der vorliegende Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Erneuerbare Energien“ bestehend aus der Planzeichnung und Begründung wird gebilligt (Anlage 2 und 3 zur Vorlage). Es wird beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich auszulegen.“

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur dauerhaften Sicherung und angemessenen Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage im Ortsteil Tengern. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist es, die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine Fläche für „Sondergebiet Erneuerbare Energien (Biogasanlage)“ zu ändern.

Der Geltungsbereich der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Der Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst liegt mit Begründung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag in der Zeit vom 19.10.2021 bis 19.11.2021 bei der Gemeinde Hüllhorst –Fachbereich Technik-, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während der Dienststunden, und zwar

montags bis freitags               von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

montags und dienstags          von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags                            von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

öffentlich aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Während der Offenlegungsfrist können zum Planentwurf Stellungnahmen bei der Gemeinde Hüllhorst, -Fachbereich Technik -, vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet unter http://www.huellhorst.de/Bauen-Wirtschaft/Bauen-in-Hüllhorst/Bauleitplanung-Baugebiete/ und dort unter dem Reiter „Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“

eingestellt. Die Bekanntmachung kann unter www.huellhorst.de/Politik-Rathaus/Aktuelle-Neuigkeiten eingesehen werden.

Verfahren zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB:

  • Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Fragenkatalog vom 07.07.2021

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Landwirtschaftskammer NRW, Stellungnahme vom 05.08.2021
  • Bezirksregierung Detmold –Dezernat 52, Stellungnahme vom 18.08.2021
  • Kreis Minden-Lübbecke –Kreisplanungsstelle-, Stellungnahme vom 27.08.2021
  • Straßen NRW; Stellungnahme vom 02.09.2021

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus. Dabei werden die Schutzgüter Mensch; Tiere, Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Kulturelles Erbe und Sachgüter betrachtet und evtl. Maßnahmen beschrieben:

  • Betrachtung der Auswirkungen der Planänderung auf die Schutzgüter als Teil der Begründung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG, Planungsbüro Rinteln vom 03.09.2021
  • Wesentliche Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter als Teil der Begründung des Bebauungsplanes (Umweltbericht)

Nach § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Hüllhorst über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hüllhorst, den 06.10.2021                                                     Gemeinde Hüllhorst

                                                                                                 Der Bürgermeister

                                                                                                    (gez. Kasche)