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Datum: 06.08.2021

Bekanntmachung zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 »Biogasanlage Tengern« der Gemeinde Hüllhorst und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung 

a)         Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage Tengern“ der Gemeinde Hüllhorst

b)        Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

a)

Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage Tengern“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung) wie folgt beschlossen:

 

„Es wird beschlossen, für den im vorliegenden Plan dargestellten Bereich (Anlage 1 zur Vorlage) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB – in der derzeit geltenden Fassung- aufzustellen.“

 

Ziel der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur dauerhaften Sicherung und angemessenen Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage im Ortsteil Tengern.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

 

b)

Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung (BGBL I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 51 „Biogasanlage Tengern“ wie folgt beschlossen:

 

„Es wird beschlossen, mit dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage Tengern“ und deren Bestandteilen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 findet aufgrund der aktuellen Pandemielage durch Covid-19 in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs statt.

 

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage Tengern“ bestehend aus der Planzeichnung, Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung Teil I –Städtebaulicher Teil, Begründung Teil II –Umweltbericht und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag liegt in der Zeit vom

 

09.08.2021 bis 03.09.2021

 

bei der Gemeinde Hüllhorst –Fachbereich Technik-, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während der Dienststunden, und zwar

 

montags bis freitags               von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

montags und dienstags          von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags                            von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

 

zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Aufgrund der aktuellen Situation wird trotz Öffnung des Rathauses um Terminvereinbarung gebeten (Tel.:05744/9315-212:

E-Mail: thomas.will@huellhorst.de). Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst (www.huellhorst.de/Bauen-Wirtschaft/Bauen-in-Hüllhorst/Bauleitplanung-Baugebiete/) unter dem Punkt „Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“ heruntergeladen werden.

 

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

 

 

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Hüllhorst vom 23.06.2021 zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage Tengern“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem.   § 3 Abs. 1 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Hüllhorst, den 20.07.2021                                                     Gemeinde Hüllhorst

                                                                                                 Der Bürgermeister

                                                                                                     In Vertretung:

                                                                                                      Vielstich