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Datum: 21.09.2022

Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 »Biogasanlage Tengern« -Satzungsbeschluss-

Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 51 „Biogasanlage Tengern“ als Satzung beschlossen.

Die Bekanntmachung der v.g. Satzung wird im vollen Wortlaut vom 22.09.2022 bis 29.09.2022 im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Hüllhorst am Rathaus, Löhner Straße 1, ausgehängt und kann in dieser Zeit zusätzlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Fachbereich Technik, 32609 Hüllhorst eingesehen werden.

Hüllhorst, den 12.09.2022

Der Bürgermeister
Michael Kasche