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Datum: 22.03.2023

Bekanntmachung der Gemeinde Hüllhorst über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 52 "Feuerwehrstandort Hüllhorst" gem. § 3 Abs. 2 BauGB

-Öffentliche Auslegung-


Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 beschlossen, den Ent-wurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „Feuerwehrstandort Hüllhorst“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öf-fentlich auszulegen:


„1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB so-wie die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli-cher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 52 „Feuerwehrstandort Hüll-horst“ eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und deren Abwä-gung (Anlage 1 zur Vorlage) beschlossen.


„2. Der gemäß der Abwägung angepasste Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „Feuerwehr-standort Hüllhorst“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht,
Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Fachbeitrag Schallschutz (Anlage 2 – 6 zur Vor-lage) wird gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Betei-ligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „Feuerwehrstandort Hüllhorst“ öffentlich auszulegen.


Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraus-setzungen für den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Löschgruppen Hol-sen und Hüllhorst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52 „Feuerwehrstandort Hüllhorst“ ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.


Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „Feuerwehrstandort Hüllhorst“ der Gemeinde Hüll-horst liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung und Umweltbericht, Artenschutzrechtli-chem Fachbeitrag und Fachbeitrag Schallschutz in der Zeit vom 31.03.2023 bis 02.05.2023 bei der Gemeinde Hüllhorst –Fachbereich Technik-, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, wäh-rend der Dienststunden, und zwar


montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,


öffentlich aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.


Während der Offenlegungsfrist können zum Planentwurf Stellungnahmen bei der Gemeinde Hüllhorst, -Fachbereich Technik -, vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stel-lungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberück-sichtigt bleiben können.


Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet unter http://www.huellhorst.de/Bauen-Wirtschaft/Bauen-in-Hüllhorst/Bauleitpla-nung-Baugebiete/ und dort unter dem Reiter „Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“
eingestellt. Die Bekanntmachung kann unter www.huellhorst.de/Politik-Rathaus/Amtliche Be-kanntmachungen/ eingesehen werden.


Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Feuerwehrstandort Hüllhorst“

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:
 Landwirtschaftskammer NRW Stellungnahme vom 20.05.2022
 Straßen NRW; Stellungnahme vom 24.05.2022
 Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. –Landwirtschaftlicher Kreisver-band Minden-Lübbecke; Stellungnahme vom 27.05.2022
 LWL-Archäologie für Westfalen; Stellungnahme vom 03.06.2022
 Kreis Minden-Lübbecke –Kreisplanungsstelle-, Stellungnahme vom 08.06.2022


Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffent-lich aus. Dabei werden die Schutzgüter Mensch; Tiere, Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Kulturelles Erbe und Sachgüter betrachtet und evtl. Maßnahmen beschrieben:
 Betrachtung der Auswirkungen der Planänderung auf die Schutzgüter als Teil der Be-gründung
 Umweltbericht: Betrachtung der wesentlichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter
 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG, Planungsbüro Rinteln vom 11.08.2022
 Fachbeitrag Schallschutz, RP Schallschutz vom 10.08.2022


Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Hüllhorst über den Entwurf und die öf-fentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Feuerwehrstandort Hüllhorst“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Hüllhorst, den 21.03.2023

Gemeinde Hüllhorst
Der Bürgermeister
(gez. Kasche)