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Datum: 22.03.2023

Bekanntmachung der Gemeinde Hüllhorst über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB


-Öffentliche Auslegung-


Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 beschlossen, die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Fläche für den Gemeinbedarf - Feuerwehr“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:


„1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB so-wie die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli-cher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes einge-gangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und deren Abwägung (Anlage 1 zur Vorlage) beschlossen.


„2. Der vorliegende Entwurf zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst bestehend aus der Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt (Anlage 2 bis 5 zur Vorlage). Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen und der Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes öf-fentlich auszulegen.“


Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vorausset-zungen für den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses für die die Löschgruppen Holsen und Hüllhorst. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist es, die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft und gewerbliche Baufläche“ in „Fläche für den Gemeinbedarf – Feuerwehr“, „Fläche für Versorgungsanlagen – Abwasserbeseitigung“ und „Grünfläche“ zu ändern.


Der Geltungsbereich der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.


Der Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst liegt mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 31.03.2023 bis 02.05.2023 bei der Ge-meinde Hüllhorst –Fachbereich Technik-, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während der Dienststunden, und zwar


montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,


öffentlich aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.


Während der Offenlegungsfrist können zum Planentwurf Stellungnahmen bei der Gemeinde Hüllhorst, -Fachbereich Technik -, vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stel-lungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberück-sichtigt bleiben können.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet unter http://www.huellhorst.de/Bauen-Wirtschaft/Bauen-in-Hüllhorst/Bauleitpla-nung-Baugebiete/ und dort unter dem Reiter „Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“
eingestellt. Die Bekanntmachung kann unter www.huellhorst.de/Politik-Rathaus/Amtliche-Be-kanntmachungen/ eingesehen werden.


Verfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes


Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:
 Landwirtschaftskammer NRW Stellungnahme vom 20.05.2022
 Straßen NRW; Stellungnahme vom 24.05.2022
 Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. –Landwirtschaftlicher Kreisver-band Minden-Lübbecke; Stellungnahme vom 27.05.2022
 LWL-Archäologie für Westfalen; Stellungnahme vom 03.06.2022
 Kreis Minden-Lübbecke –Kreisplanungsstelle-, Stellungnahme vom 08.06.2022


Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffent-lich aus. Dabei werden die Schutzgüter Mensch; Tiere, Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Kulturelles Erbe und Sachgüter betrachtet und evtl. Maßnahmen beschrieben:
 Betrachtung der Auswirkungen der Planänderung auf die Schutzgüter als Teil der Be-gründung
 Umweltbericht: Betrachtung der wesentlichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter

Nach § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfah-ren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Um-welt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend ma-chen können.

Bekanntmachungsanordnung


Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Hüllhorst über den Entwurf und die öf-fentliche Auslegung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit öffentlich be-kannt gemacht.


Hüllhorst, den 21.03.2023

Gemeinde Hüllhorst
Der Bürgermeister
(gez. Kasche)