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Datum: 12.01.2023

Bekanntmachung der Gemeinde Hüllhorst über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 »Gewerbegebiet Hüllhorst« gem. § 3 Abs. 2 BauGB


-Öffentliche Auslegung-

I.

Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet Hüllhorst“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) –in der aktuell geltenden Fassung- gefasst.

„1. Das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet Hüllhorst“ wird eingeleitet. Der Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.“

Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet Hüllhorst“ ist aus dem nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich.

II.

Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 beschlossen, den Entwurf zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet Hüllhorst“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

„2. Der vorliegende Entwurf zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet Hüllhorst“ bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag wird gebilligt (Anlage 1 bis 3 zur Vorlage). Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen und der Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet Hüllhorst“ öffentlich auszulegen. Die Verfahrensschritte werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die Baugrenzen zu vergrößern, um eine weitere Entwicklung des vorhandenen Garten- und Landschaftsbaubetriebes zu ermöglichen und durch die Festsetzung eines Mischgebietes am „Lietweg“ dort langfristig Wohnbebauung zu ermöglichen.

Der Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet Hüllhorst“ der Gemeinde Hüllhorst liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag in der Zeit vom 19.01.2023 bis 19.02.2023 bei der Gemeinde Hüllhorst –Fachbereich Technik-, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während der Dienststunden, und zwar

montags bis freitags               von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

montags und dienstags          von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags                            von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

öffentlich aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Während der Offenlegungsfrist können zum Planentwurf Stellungnahmen bei der Gemeinde Hüllhorst, -Fachbereich Technik -, vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet unter http://www.huellhorst.de/Bauen-Wirtschaft/Bauen-in-Hüllhorst/Bauleitplanung-Baugebiete/ und dort unter dem Reiter „Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“

eingestellt. Die Bekanntmachung kann unter www.huellhorst.de/Politik-Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Verfahren zur Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet Hüllhorst“

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus. Dabei werden die Schutzgüter Mensch; Tiere, Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Kulturelles Erbe und Sachgüter betrachtet und evtl. Maßnahmen beschrieben:

  • Betrachtung der Auswirkungen der Planänderung auf die Schutzgüter als Teil der Begründung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG, Planungsbüro Rinteln vom 04.11.2022

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Gemeinde Hüllhorst über den Aufstellungsbeschluss, den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet Hüllhorst“ werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Hüllhorst, den 09.01.2023

Gemeinde Hüllhorst
Der Bürgermeister
gez. Kasche