Bekanntmachung der Gemeinde Hüllhorst über die öffentliche Auslegung des Entwurfs de des Bebauungsplanes Nr. 53 »Gartencenter Hüllhorst« gem. § 3 Abs. 2 BauGB
-Öffentliche Auslegung-
Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Gartencenter Hüllhorst“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:
„1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 53 „Gartencenter Hüllhorst“ eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und deren Abwägung (Anlage 1 zur Vorlage) beschlossen.
„2. Der gemäß der Abwägung angepasste Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Gartencenter Hüllhorst“, bestehend aus der Planzeichnung, Begründung,
Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Auswirkungsanalyse der BBE GmbH (Anlage 2 – 5 zur Vorlage) wird gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gartencenter Hüllhorst“ öffentlich auszulegen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftige Absicherung und Vergrößerung des bestehenden Gartencenters mit Neubau von Gewächshäusern und Verkaufsräumen am jetzigen Standort.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gartencenter Hüllhorst“ ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gartencenter Hüllhorst“ der Gemeinde Hüllhorst liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Auswirkungsanalyse der BBE GmbH in der Zeit vom 19.01.2023 bis 19.02.2023 bei der Gemeinde Hüllhorst –Fachbereich Technik-, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während der Dienststunden, und zwar
montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
öffentlich aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Während der Offenlegungsfrist können zum Planentwurf Stellungnahmen bei der Gemeinde Hüllhorst, -Fachbereich Technik -, vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet unter http://www.huellhorst.de/Bauen-Wirtschaft/Bauen-in-Hüllhorst/Bauleitplanung-Baugebiete/ und dort unter dem Reiter „Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“
eingestellt. Die Bekanntmachung kann unter www.huellhorst.de/Politik-Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Gartencenter Hüllhorst“
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:
- Kreis Minden-Lübbecke –Kreisplanungsstelle-, Stellungnahme vom 02.06.2022
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus. Dabei werden die Schutzgüter Mensch; Tiere, Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Kulturelles Erbe und Sachgüter betrachtet und evtl. Maßnahmen beschrieben:
- Betrachtung der Auswirkungen der Planänderung auf die Schutzgüter als Teil der Begründung
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG, Planungsbüro Rinteln vom 11.08.2022
- Wesentliche Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter als Teil der Begründung des Bebauungsplanes (Umweltbericht)
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Hüllhorst über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gartencenter Hüllhorst“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hüllhorst, den 09.01.2023
Gemeinde Hüllhorst
Der Bürgermeister
gez. Kasche