Neubesetzung des MHV-Beirats
Nach der Kommunalwahl 2020 sind auch die Mitglieder des MHV-Beirats für die beginnende Legislaturperiode neu zu benennen.
Der Beirat nimmt gemäß § 2 Abs. 8 u. 9 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Interessen der Nutzer/innen des ÖPNV sowie gemäß § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Interessen mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkter Fahrgäste unter der gesetzlich geforderten Beteiligung der ÖPNV- Betreiber und anerkannter Fahrgastverbände im Bedienungsgebiet der mhv wahr.
Der Beirat besteht aus 14 Mitgliedern und 14 namentlich benannten Stellvertreter/innen. Im Beirat vertretene Interessengruppen bzw. –verbände müssen im Bedienergebiet der MHV (Kreise Herford und Minden-Lübbecke) vertreten sein. Für jedes Mitglied des Beirates ist von der jeweils entsendenden Gruppe / Institution ein/e Vertreter/in zu benennen. Der neue MHV- Beirat wird seine Arbeit im voraussichtlich im ersten Quartal 2021 aufnehmen.
Zur Vertretung ihrer Interessen bei der Aufstellung / Umsetzung / Evaluation des Nahverkehrsplanes und der gesetzlich verankerten barrierefreien Gestaltung im Busverkehr in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke im Rahmen des Beirats der Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft (MHV) haben die folgenden Verbände / Institutionen die Möglichkeit, Vertreterinnen/innen vorzuschlagen.
1. Aufgerufen sind zur Besetzung von einem Vertreter / einer Vertreterin und einem Stellvertreter / einer Stellvertreterin für Schüler-, Studierenden- oder Auszubildendeninteressen im MHV- Beirat:
- ASTEN von Universitäten und Fachhochschulen, Interessenvertretungen von Auszubildenden oder Interessenvertreter von Schülern jeweils aus den Kreisen Herford und Minden- Lübbecke,
2. Aufgerufen sind folgende Verbände zur Besetzung von zwei Vertretern / Vertreterinnen und zwei Stellvertretern / Stellvertreterinnen für Fahrgastverbände im MHV Beirat:
- Vertreter von Fahrgastverbänden der Kreise Herford und Minden-Lübbecke (z.B. VCD, Pro Bahn, NABU, BUND)
3. Aufgerufen sind folgende Verbände zur Besetzung von zwei Vertretern / Vertreterinnen und zwei Stellvertretern / Stellvertreterinnen für Behinderten-, Senioren- und Sozialverbänden im MHV Beirat:
- Vertreter von Behinderten-, Senioren und Sozialverbänden in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke
Die Besetzung erfolgt nach Empfehlung der jeweiligen Verbände / Institutionen. Erforderlichenfalls findet mit / in den o. bezeichneten „Gruppen“ vor einer abschließenden Nominierung noch eine Abstimmung statt.
Weitere Vertreter im Beirates (Mobilagenten, Verkehrsunternehmen, Vertreter der Busfahrer/innen, Gleichstellungsbeauftragte) sind bereits direkt von ihren entsendenden Institutionen benannt oder werden von der MHV unmittelbar angesprochen.
Interessensbekundungen / Besetzungsvorschläge werden bis zum 28. Januar 2021 bei der Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft erbeten:
- auf dem Postwege: Herforder Str. 45 (Badehaus 1), 32545 Bad Oeynhausen
- oder per E-Mail kontakt@mhv-info.de
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bents von der Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft (MHV) gerne zur Verfügung (Tel. 05731 84204 14 / E-Mail: hans-herbert.bents@mhv-info.de).