Hinweis zur Bekanntmachung der Gemeinde Hüllhorst über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 »Biogasanlage Tengern« gem. § 2 Abs. 1 sowie der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung
der Gemeinde Hüllhorst über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage Tengern“ gem. § 2 Abs. 1 sowie der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die o.g. Bekanntmachung wird im vollen Wortlaut vom 09.08.2021 bis 16.08.2021 im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Hüllhorst am Rathaus, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, ausgehängt und auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst unter https://www.huellhorst.de/Politik-Rathaus/Aktuelle-Neuigkeiten eingestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt vom 09.08.2021 bis zum 03.09.2021.
Hüllhorst, den 20.07.2021 Gemeinde Hüllhorst
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Vielstich