Gemeinde Hüllhorst sucht Schiedsperson ab 2023
Bewerbungen für das Ehrenamt bis zum 20.11.2022 möglich
Die Gemeinde Hüllhorst sucht für den Schiedsamtsbezirk II (Ortsteile Bröderhausen, Holsen, Schnathorst, Tengern) eine neue Schiedsperson. Interessenten melden sich bitte bis zum 20.11.2022.
Das Schiedsamt ist eine außergerichtliche Gütestelle und führt das Schlichtungsverfahren in Streitigkeiten auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts sowie des Strafrechts durch.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbuchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die Voraussetzungen zur Einstellung als Schiedsperson sind gesetzlich im Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) geregelt. Demnach sollte die Schiedsperson zur Streitschlichtung befähigt und geeignet sein, sowie in ihrem Amtsbezirk wohnen. Außerdem sollte sie das 25., aber nicht das 75. Lebensjahr vollendet haben. Schiedspersonen werden für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch Fortbildungsveranstaltungen des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – DBS – hinreichend ausgebildet und geschult.
Gemäß § 3 SchAG NRW wählt der Gemeinderat die Schiedsperson für eine Wahlzeit von fünf Jahren.
Bewerbungen von Migranten sind ausdrücklich erwünscht.
Interessenten können sich im Rathaus an den Fachbereichsleiter Bürger Herrn Peter Lücking wenden:
Telefon 05744/9315310, E-Mail: peter.luecking@huellhorst.de
Hüllhorst, 24.10.2022
Der Bürgermeister
gez. Kasche