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Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung im Mühlenkreis

Bis 31. Januar 2022 können Anträge gestellt werden.

Mit der Flutkatastrophe Mitte Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist noch einmal mehr deutlich geworden, dass verstärkt Vorsorge zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels betrieben werden muss.

Mit der Begrünung von Dächern und Fassaden kann dem starken Aufheizen von Gebäuden durch den Prozess der Verdunstungskühlung entgegengewirkt werden. Als Beitrag zur Minderung der Klimawirkung „Hitze“ stellt der Kreis Minden-Lübbecke Mittel aus dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW für die Begrünung von privat und gewerblich genutzten Gebäudedächern bzw. -fassaden in Höhe von insgesamt 300.000 € zur Verfügung. Maximal 50 % der förderfähig anerkannten Ausgaben können abgerechnet werden, d.h. für Privatpersonen maximal 2.500 € und für gewerbliche Immobilien maximal 10.000 €.

Die Förderrichtlinie des Kreises und den entsprechenden Antrag, der auch online eingereicht werden kann, sowie eine Handreichung zur Pflanzenliste für die Dachbegrünung können auf den Internetseiten des Mühlenkreises unter https://www.minden-luebbecke.de/Projekte/Klimaschutz-und-Energie heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch Kontaktdaten zu Ansprechpersonen, die Ihnen bei Fragen zu der Förderung weiterhelfen.

Hüllhorst, 02.08.2021

Der Bürgermeister

gez. Kasche