Förderprogramm »Energie und Umwelt« startet zum 01.01.2023
Gefördert werden Zisternen, Bäume und Mini-Photovoltaikanlagen
Die Gemeinde Hüllhorst fördert bereits seit Juli 2021 den Bau von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) und seit Juni 2022 die Anpflanzung von Bäumen im öffentlichen Bereich, das heißt in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Vereinen, Verbänden oder Kirchengemeinschaften in Hüllhorst.
Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise von fossilen Energieträgern und der Notwendigkeit, heute und in der Zukunft auf erneuerbare und regionale wie lokale Energieerzeugung zu setzen, fördert die Gemeinde ab dem 1. Januar auch Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Balkonkraftwerke. Dies hatte der Gemeinderat nach gemeinsamem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion in seiner letzten Sitzung des Jahres (14.12.) beschlossen. Im gleichen Zuge werden die bereits bestehenden kommunalen Förderprogramme zusammengelegt und ab sofort unter dem Programm „Energie und Umwelt“ geführt.
„Mit diesem zusammengefassten Förderprogramm mit nun drei Förderbausteinen können wir verstärkt klimafreundliche Initiativen der Bürgerinnen und Bürger in Hüllhorst unterstützen und somit noch mehr zur Nachhaltigkeit in unserer Gemeinde beitragen“, freuen sich Bürgermeister Michael Kasche und Klimaschutzmanagerin Julia Bachmann über die Erweiterung der Fördermöglichkeiten.
Im neuen Förderbaustein „Mini-Photovoltaikanlagen“ werden Stecker-Solar-Geräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung bis zu 600 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters) mit 15 % pro Anlage (PV-Modul(e) und Wechselrichter) gefördert, der maximale Zuschuss beträgt 180 EUR. Die Anlage darf nicht vor dem 01.01.2023 angeschafft worden sein.
Bei Antragsstellung müssen bestimmte Kosten- und Leistungsnachweise eingereicht werden: eine Kopie der Rechnung über das angeschaffte Gerät und des Wechselrichters, ein Foto der montierten Anlage, die Anmeldebestätigung vom Netzbetreiber und die Anmeldebestätigung der Bundesnetzagentur im Markstammdatenregister sowie eine formlose Zusicherung, dass die Anlage mindestens drei Jahre betrieben wird. Außerdem muss das Geräte den gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit erfüllen. Vermieter, Mieter und Eigentümer können ganzjährig Anträge stellen. Das Programm ist zunächst befristet bis 31.12.2024.
Die komplette Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Energie und Umwelt“ mit den dazugehörigen Anlagen ist ab dem 01.01. im neuen Service-Portal der Gemeinde Hüllhorst unter „Klimaschutz und Umwelt“ sowie hier: Förderprogramm Energie und Umwelt_GH_01.01.2023 abrufbar.
Ansprechperson für das Förderprogramm ist Frau Julia Bachmann, Stabsstelle Klimaschutzmanagement, erreichbar unter 05744 9315-105 oder per E-Mail j.bachmann@huellhorst.de
Hüllhorst, 20.12.2022
Der Bürgermeister
gez. Kasche