Einrichtung eines Heimatfonds
Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 die Einrichtung eines Heimatfonds beschlossen.
Der Heimatfonds ist ein eigenständiges Förderinstrument, um in den Ortsteilen kleine eigenständige Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum zu fördern. Für die Umsetzung von Gestaltungsmaßnahmen an Plätzen, Straßen, Wegen, Gebäuden und Grünzonen stellt die Gemeinde Hüllhorst jährlich Mittel in Höhe von 24.000 € (2021 anteilig 12.000 €) zur Verfügung. Der Förderbetrag beträgt jährlich 3.000 € je Ortsteil; maximal jedoch 50 % der Gesamtkosten. Alle weiteren Kosten sind von den Trägern der Maßnahme selbst zu tragen bzw. durch Eigenleistung, Spenden oder Sponsoring zu erbringen.
Die Antragstellung erfolgt bis zum 31.01. des laufenden Jahres (2021 bis zum 31.10.2021, 2022 bis zum 31.03.) formlos in Schriftform durch den/die Ortsvorsteher/in an die Verwaltung. Den Anträgen ist eine kurze Maßnahmenbeschreibung beizufügen. Ferner sind Angaben zu geplanten Eigenleistungen, dem Kostenrahmen, Angaben zur geplanten Umsetzung der Maßnahmen sowie zur Übernahme der Pflege durch örtliche Vereine oder Gruppen erforderlich.
Die aktuelle Förderrichtlinie finden Sie hier:
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Als Verein setzen Sie sich hinsichtlich der weiteren Planung und Umsetzung bitte direkt mit Ihrer Ortsvorsteherin / Ihrem Ortsvorsteher in Verbindung.