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Datum: 06.08.2021

Bekanntmachung zur Einleitung des Verfahrens zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst und der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

 

Bekanntmachung 

a)         Einleitung des Verfahrens zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst

b)        Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

a)

Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung) wie folgt beschlossen:

 

„Der Vorentwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst „Sondergebiet Erneuerbare Energien“ im Ortsteil Tengern (Anlage 1 zur Vorlage) wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.“

 

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur dauerhaften Sicherung und angemessenen Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage im Ortsteil Tengern. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist es, die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine Fläche für „Sondergebiet Erneuerbare Energien (Biogasanlage)“ zu ändern.

 

Der Geltungsbereich der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

 

b)

Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung (BGBL I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung) zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt beschlossen:

 

„Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes findet aufgrund der aktuellen Pandemielage durch Covid-19 in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs statt.

 

Der Vorentwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegt in der Zeit vom

 

09.08.2021 bis 03.09.2021

 

bei der Gemeinde Hüllhorst –Fachbereich Technik-, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während der Dienststunden, und zwar

 

montags bis freitags               von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

montags und dienstags          von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags                            von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

 

zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Aufgrund der aktuellen Situation wird trotz Öffnung des Rathauses um Terminvereinbarung gebeten (Tel.:05744/9315-212:

E-Mail: thomas.will@huellhorst.de). Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst (www.huellhorst.de/Bauen-Wirtschaft/Bauen-in-Hüllhorst/Bauleitplanung-Baugebiete/) unter dem Punkt „Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“ heruntergeladen werden.

 

Während der Auslegungsfrist können zum Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

 

 

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Hüllhorst vom 23.06.2021 zur Einleitung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

 

 

 

 

Hüllhorst, den 20.07.2021                                                     Gemeinde Hüllhorst

                                                                                                 Der Bürgermeister

                                                                                                     In Vertretung:

                                                                                                         Vielstich