Auch dieses Jahr keine Osterfeuer erlaubt
Nachdem bereits im Jahr 2020 Osterfeuer im Gemeindegebiet untersagt waren, teilt die Gemeinde Hüllhorst mit, dass auch in 2021 Osterfeuer nicht stattfinden dürfen. Hintergrund ist, dass die Osterfeuer als sogenannte Brauchtumsfeuer nur noch als öffentliche und für jedermann zugängliche Veranstaltungen erlaubt waren. Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind Veranstaltungen dieser Art jedoch bis mindestens 28. März 2021 untersagt und es ist nicht zu erwarten, dass danach Veranstaltungen kurzfristig wieder zulässig sein werden. Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass sämtliche anderen Feuer zur Verbrennung von Abfällen aller Art generell verboten sind und bei Nichtbeachtung Bußgelder verhängt werden. Sollte der Einsatz der Feuerwehr zum Ablöschen eines illegalen Feuers notwendig sein, werden die Einsatzkosten dem Verursacher zusätzlich in Rechnung gestellt. Seit Februar 2021 besteht die Möglichkeit, Grünabfälle gegen Gebühr am Wertstoffhof der KAVG, Weidehorst 50, an den Öffnungstagen (Mittwoch und Freitag von 9-17 Uhr und Samstag von 8-13 Uhr) abzugeben.
Hüllhorst, 15.03.2021
Der Bürgermeister
gez. Kasche