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Veranstaltungsräume

Die Kommunen stellen Bürgerräume für Feierlichkeiten auf Anfrage bereit. Auf Basis der bestehenden örtlichen Regelungen können u. a. private Feiern (z. B. Geburtstage, Hochzeiten) oder Vereinsfeiern durchgeführt werden.

Kosten

Die Kosten richten sich nach den örtlichen Entgeltordnungen bzw. Gebührensatzungen.