Friedhöfe, Bestattungsformen & Grabarten
Friedhöfe in Hüllhorst
Friedhöfe sind Orte der Trauer, der Besinnung und des Andenkens an die Verstorbenen.
In der Gemeinde Hüllhorst gibt es 8 Friedhöfe.
Die Friedhöfe Beendorf, Bröderhausen, Büttendorf, Niedringhausen und Hüllhorst befinden sich in kommunaler Trägerschaft.
In kirchlicher Trägerschaft befinden sich die Friedhöfe Holsen, Schnathorst und Tengern.
Hier finden Sie die Anschriften der Friedhofskapellen bzw. Friedhöfe in der Gemeinde Hüllhorst:
Bestattungsformen
Erdbestattung
Die traditionelle Erdbestattung ist in unserem Kulturkreis die bekannteste Art der Beisetzung. Im Anschluss an die Trauerfeier wird der Tote zum Grab getragen und im Beisein seiner Angehörigen in das ausgehobene Grab abgesenkt. Das Begräbnis erfolgt in einem Sarg aus verrottendem Material. Oft wird der Verstorbene für die Trauerfeier noch einmal aufgebahrt, sodass die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können.
Feuerbestattung
Unter einer Feuerbestattung versteht man die Verbrennung oder Einäscherung eines Verstorbenen. Die Feuerbestattung ist möglich, wenn sie im Sinne des/der Verstorbenen ist. Dazu sollte seine handschriftliche Erklärung vorliegen. Fehlt diese Erklärung, so kann der Ehepartner/Lebenspartner bzw. der/die nächste Angehörige schriftlich bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entsprach.
Baumbestattung
Die Baumbestattung ist eine alternative Form der Beisetzung.
Diese auf vielfältigen Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern eingerichtete Grabart wird
auf dem Friedhof Beendorf,
auf dem alten Friedhof Hüllhorst und
vor der Kapelle auf dem Friedhof Büttendorf angeboten.
Was genau sind Baumbestattungen
- In Baumgrabstätten wird die Asche der/des Verstorbenen in einer
Urne beigesetzt.
- Mehrere Urnengräber sind kreisförmig in unmittelbarer Nähe um
einen Baum angeordnet.
- Baumgrabstätten können als Einzel- oder Doppelgrabstätten erworben
werden.
- Die einzelnen Gräber werden mit einem von der Friedhofsverwaltung
in Auftrag gegebenen Grabstein (Findling) namentlich gekennzeichnet.
- Die Nutzungszeit dieser Grabstätten beträgt 20 Jahre.
- Die Anlage (Bepflanzung mit Bodendeckern) und die Pflege dieser
Gemeinschaftsfläche erfolgt durch die Gemeinde.
Wieviel kostet eine Baumgrabstätte
- Baumgrabstätte als Einzelreihengrab
für eine Urnenbeisetzung (Nutzungszeit 20 Jahre) 1.200,-- €
- Baumgrabstätte als Doppelwahlgrab
für zwei Urnenbeisetzungen (Nutzungszeit 20 Jahre)
je Urnenbeisetzung 1.200,-- € insgesamt 2.400,-- €
(Bei der zweiten Beisetzung fällt eine Verlängerungsgebühr
pro Wahlgrabstelle und Jahr von 35,-- € an.)
Baumbestattungen bieten einzigartige, stimmungsvolle und pflegefreie Ruhestätten außerhalb „traditioneller“ Grabfelder.
Grabarten
Wahlgräber
- Anzahl und Lage der Grabstätten kann schon zu Lebzeiten ausgesucht werden
- die Nutzungszeit beim erstmaligen Erwerb beträgt 40 Jahre;
sie kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden
- anstelle eines Sarges können auch zwei Urnen beigesetzt werden
- ist bei einer Sargbeisetzung eine Mehrtiefe berücksichtigt worden,
kann auf dem Sarg später eine Urne beigesetzt werden
- jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grabstelle 18,-- €
- Grabpflege durch Angehörige
Reihengräber
- die Lage der Grabstätten wird durch die Friedhofsverwaltung vorgegeben
- Grabstätte kann erst im Todesfall erworben werden
- die Nutzungszeit kann nicht verlängert werden
- beigesetzt werden kann entweder nur ein Sarg oder eine Urne
- jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr 18,-- €
- Grabpflege durch Angehörige
Baumgräber
- als Urnenreihen- und Urnenwahlgrab möglich
- die Anlage und Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
- durch Grabstein namentlich gekennzeichnet
Rasengräber
- als Reihengrab oder Wahlgrab sowohl für Särge als auch für Urnen möglich
- die Anlage und Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
- durch Grabplatte namentlich gekennzeichnet
Wahlgemeinschaftsgräber
- die Anlage und Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
- die Nutzungszeit bei Särgen beträgt 30 Jahre, bei Urnen 20 Jahre
- ein Grab darf nur mit einem Sarg oder nur mit einer Urne belegt werden
Reihengemeinschaftsgräber
- die Lage der Grabstätten wird durch die Friedhofsverwaltung vorgegeben
- die Anlage und Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
- die Grabstelle kann erst im Todesfall erworben werden
- die Nutzungszeit kann nicht verlängert werden
- beigesetzt werden kann entweder nur eine Sarg oder eine Urne
Anonyme Gräber
- nur als Urnenbeisetzung möglich
- Grab nicht namentlich gekennzeichnet (Beisetzung ohne Angehörige)