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Förderprogramme

Aus dem Bereich Bauen & Wirtschaft:

Bevor Sie den ersten Spatenstich machen können, müssen Sie als Bauherr wichtige Voraussetzungen schaffen. Die bedeutendste ist dabei sicherlich eine solide Finanzierung. Um die Finanzierungssumme zu ermitteln, addieren Sie alle Kostenfaktoren des Bauvorhabens (z.B. Grundstückskaufpreis, Erschließungskosten, Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Baukosten, Honorare, Gebühren, Versicherungen). Der Bedarf an Fremdmitteln wird festgestellt, indem Sie Eigenkapital und Eigenhilfe von den Gesamtkosten abziehen. Vergessen Sie nicht, auch die Möglichkeiten der öffentlichen Förderung zu überprüfen. Eine optimale Nutzung der staatlichen Bauförderung hilft Ihnen, Ihre finanzielle Belastung zu mindern.

Kommunales Förderprogramm der Gemeinde Hüllhorst - Förderung: Bau von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) 

Die Gemeinde Hüllhorst fördert den Bau von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen). Ziel der Förderung ist es, durch die Verwendung von Regenwasser für die Gartenbewässerung, zur Toilettenspülung oder für die Waschmaschine, den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren.

1. Fördervoraussetzungen

1.1 Aus gemeindlichen Haushaltsmitteln können Zuschüsse zu dem Bau einer Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) gewährt werden.

1.2 Eine Förderung erfolgt nach Beantragung und Fertigstellung der Regenwassernutzungsanlage.

1.3 Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Gemeinde Hüllhorst, auf die seitens der Antragsteller kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der im Haushaltsplan der Gemeinde Hüllhorst bereitgestellten Mittel. Das kommunale Förderprogramm kann durch Beschluss der Gemeinde Hüllhorst wieder aufgehoben werden.

1.4 Antragsberechtigt sind alle privaten Hauseigentümer und Erbbauberechtigte im Grundstücksaltbestand, als auch in Neubaugebieten innerhalb der Gemeinde Hüllhorst.

1.5 Die Richtlinien zum Bau von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen), die Anforderungen nach DIN 1988 sind bei der Ausführung zu beachten. 


2. Förderkriterien

2.1 Förderfähig sind:

a)    je Hausgrundstück eine angeschlossene Regenwassernutzungsanlage (Zisterne),

b)    es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss je Hausgrundstück,

c)    die Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) muss ein Mindestfassungsvermögen von 1,6 m³ haben und

d)    nur über Niederschlagswasser gespeist werden.

2.2 Nicht förderfähig sind:

Nicht förderfähig sind:

a)       Ein Zusammenschluss von mehreren Behältern um in der Summe auf das Mindestfassungsvermögen von 1,6 m³ zu kommen,

b)       oberirdische Regenwasserrückhaltungen.

3. Bemessung der Zuschüsse

3.1 Der Förderbetrag beträgt einmalig (Verwendung von Regenwasser für die Gartenbewässerung)

a)       bei einem Speichervolumen von 1,6 – 2,99 m³ = 300,00 €

b)       bei einem Speichervolumen von 3,0 – 3,99 m³ = 450,00 €

c)        bei einem Speichervolumen von 4,0 – 4,99 m³ = 600,00 €

d)       bei einem Speichervolumen ab 5,0 m³ = 750,00 €.

3.2 Der Förderbetrag beträgt einmalig (Verwendung für die Toilettenspülung und für die Waschmaschine)

   a)    bei einem Speichervolumen von 1,6 – 2,99 m³ = 600,00 €

   b)    bei einem Speichervolumen von 3,0 – 3,99 m³ = 900,00 €

   c)    bei einem Speichervolumen von 4,0 – 4,99 m³ = 1200,00 €

   d)    bei einem Speichervolumen ab 5,0 m³ = 1500,00 €.

3.3 Die Förderhöchstgrenze je Hausgrundstück und Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) sowie Verwendung liegt bei 1500,00 €.

4. Antragstellung

Anträge sind schriftlich, unter Angabe

a)       des betreffenden Hausgrundstückes,

b)       des Fassungsvolumens der Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) und

c)        Bankverbindung des Eigentümers (gem. Nr. 1.4)

 

formlos bei der Gemeinde Hüllhorst, Löhnerstraße 1, 32609 Hüllhorst zu stellen.

5. Bewilligung

Die Anträge werden im Rahmen der laufenden Verwaltung bewilligt. Wenn die beantragten Zuschüsse die bereitgestellten Mittel übersteigen, erfolgt die Bewilligung nach der Reihenfolge der Antragseingänge.

Der Gemeindeentwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Hüllhorst wird über die jährlich bewilligten Anträge informiert.

6. Auszahlung und Abnahme

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Vorlage einer Fachunternehmerbescheinigung über die ordnungsgemäße Installation sowie Vorlage einer Rechnungskopie (Einbau Regenwassernutzungsanlage). Eine Auszahlung der Fördermittel kann dann nach positiver Antragsprüfung auf das im Antrag angegebene Konto erfolgen.

7. Inkrafttreten

Die Fördermaßnahme tritt am 01.07.2021 in Kraft.

 

Förderung Heimatfonds (für Ortsteile, Vereine und Dorfgemeinschaften)

Der Heimatfonds ist ein eigenständiges Förderinstrument, um in den Ortsteilen kleine eigenständige Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum zu fördern. Für die Umsetzung von Gestaltungsmaßnahmen an Plätzen, Straßen, Wegen, Gebäuden und Grünzonen stellt die Gemeinde Hüllhorst jährlich Mittel in Höhe von 24.000 € (2021 anteilig 12.000 €) zur Verfügung. Der Förderbetrag beträgt jährlich 3.000 € je Ortsteil; maximal jedoch 50 % der Gesamtkosten. Alle weiteren Kosten sind von den Trägern der Maßnahme selbst zu tragen bzw. durch Eigenleistung, Spenden oder Sponsoring zu erbringen. Die aktuellen Richtlinien finden Sie hier: 

Die Antragstellung erfolgt bis zum 31.01. des laufenden Jahres formlos in Schriftform durch den/die Ortsvorsteher/in an die Verwaltung. Den Anträgen ist eine kurze Maßnahmenbeschreibung beizufügen. Ferner sind Angaben zu geplanten Eigenleistungen, dem Kostenrahmen, Angaben zur geplanten Umsetzung der Maßnahmen sowie zur Übernahme der Pflege durch örtliche Vereine oder Gruppen erforderlich.


Aus dem Bereich Klimaschutz:

Kommunales Förderprogramm der Gemeinde Hüllhorst 

Die Gemeinde Hüllhorst fördert bereits seit Juli 2021 den Bau von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) und seit Juni 2022 die Anpflanzung von Bäumen im öffentlichen Bereich, das heißt in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Vereinen, Verbänden oder Kirchengemeinschaften in Hüllhorst.

Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise von fossilen Energieträgern und der Notwendigkeit, heute und in der Zukunft auf erneuerbare und regionale wie lokale Energieerzeugung zu setzen, fördert die Gemeinde ab dem 1. Januar auch Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Balkonkraftwerke.

Dies hatte der Gemeinderat nach gemeinsamem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion in seiner letzten Sitzung des Jahres (14.12.) beschlossen. Im gleichen Zuge werden die bereits bestehenden kommunalen Förderprogramme zusammengelegt und ab sofort unter dem Programm „Energie und Umwelt“ geführt.

„Mit diesem zusammengefassten Förderprogramm mit nun drei Förderbausteinen können wir verstärkt klimafreundliche Initiativen der Bürgerinnen und Bürger in Hüllhorst unterstützen und somit noch mehr zur Nachhaltigkeit in unserer Gemeinde beitragen“, freuen sich Bürgermeister Michael Kasche und Klimaschutzmanagerin Julia Bachmann über die Erweiterung der Fördermöglichkeiten.

Im neuen Förderbaustein „Mini-Photovoltaikanlagen“ werden Stecker-Solar-Geräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung bis zu 600 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters) mit 15 % pro Anlage (PV-Modul(e) und Wechselrichter) gefördert, der maximale Zuschuss beträgt 180 EUR. Die Anlage darf nicht vor dem 01.01.2023 angeschafft worden sein.

Bei Antragsstellung müssen bestimmte Kosten- und Leistungsnachweise eingereicht werden: eine Kopie der Rechnung über das angeschaffte Gerät und des Wechselrichters, ein Foto der montierten Anlage, die Anmeldebestätigung vom Netzbetreiber und die Anmeldebestätigung der Bundesnetzagentur im Markstammdatenregister sowie eine formlose Zusicherung, dass die Anlage mindestens drei Jahre betrieben wird. Außerdem muss das Geräte den gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit erfüllen. Vermieter, Mieter und Eigentümer können ganzjährig Anträge stellen. Das Programm ist zunächst befristet bis 31.12.2024.

Die komplette Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Energie und Umwelt“ mit den dazugehörigen Anlagen ist ab dem 01.01. im neuen Service-Portal der Gemeinde Hüllhorst unter „Klimaschutz und Umwelt“ oder hier Förderprogramm Energie und Umwelt_GH_01.01.2023 abrufbar.

Ansprechperson für das Förderprogramm ist Frau Julia Bachmann, Stabsstelle Klimaschutzmanagement, erreichbar unter 05744 9315-105 oder per E-Mail j.bachmann@huellhorst.de

Weitere Formulare zum Herunterladen:




Förderprogramme über die Kreisbehörde

Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung unterstützen den Eigenheimbau mit Förderbeiträgen. Nähere Informationen zu den verschiedenen Förderwegen erhalten Sie bei den zuständigen Ministerien des Bundes und des Landes NRW.

Beantragt werden die Fördermittel des Landes NRW für ein Bauvorhaben in Hüllhorst beim Kreis Minden-Lübbecke. Als Bewilligungsbehörde kann Sie zu den einzelnen Finanzierungshilfen nähere Auskunft geben.

Allgemein gilt, dass sich die Förderung in der Regel an der Anzahl der Angehörigen des Haushalts und deren Gesamteinkommen orientiert. Darüber hinaus sollten Sie sich nach speziellen Förderungen im Rahmen flächensparenden Bauens, energiesparender Bauweisen sowie der Denkmalpflege erkundigen.

Ferner ist beim Bau und Erwerb von Wohneigentum auch eine frühzeitige steuerrechtliche Beratung sinnvoll. Weitergehende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie u.a. bei Ihrem Finanzamt.