Schiedsmänner
Die Durchführung der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung ist Aufgabe der von den Landesjustizverwaltungen anerkannten Gütestellen. Dies sind zunächst einmal die Schiedsämter, die es in allen Städten und Gemeinden des Landes gibt. Diese führen seit mehr als 170 Jahren außergerichtliche Streitschlichtung in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, aber auch in strafrechtlichen Verfahren durch. Die Schiedspersonen sind zwar keine ausgebildeten Juristen, doch dank ihrer rechtlichen Kenntnisse und einem reichen Vorrat an Lebenserfahrung gelingt es ihnen häufig, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und Lösungswege zu vermitteln. Für die Gemeinde Hüllhorst sind die Schiedsmannbezirke Hüllhorst 1 und 2 gebildet worden. Als Schiedsmänner sind tätig:
Bezirk Hüllhorst 1
Ahlsen-Reineberg, Büttendorf, Hüllhorst, Oberbauerschaft
Neue Str. 65
32609 Hüllhorst
Bezirk Hüllhorst2
Bröderhausen, Holsen, Schnathorst, Tengern
Holsener Str. 86
32609 Hüllhorst




